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Kirchenverwaltung (2007 - 2012)
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Vorstand: |
Stadtpfarrer Dieter Zinecker |
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Die gewählten und berufenen Mitglieder
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Gruber Thomas |
Mayer Max |
Rappert Hans-Jürgen |
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Schmidbauer Josef |
Stauber Siegfried |
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Zusammensetzung und Aufgaben der Kirchenverwaltung
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Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als ihrem Vorstand und aus 8 Kirchenverwaltungsmitgliedern, die jeweils für 6 Jahre gewählt werden. |
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Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in seelsorglichen Angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Obwohl der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung ihren eigenen Aufgabenbereiche haben, ist eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar.
Der Kirchenverwaltung obliegt gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der Kirchenverwaltung beschlossen und von der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Mittel nicht ausreichen.
Der Haushaltsplan wird vom Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen.
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