Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als ihrem Vorstand und aus 6 gewählten und 2 hinzugewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Amtsdauer ist 6 Jahre.
Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in seelsorglichen Angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Obwohl der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung ihre eigenen Aufgabenbereiche haben, ist eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar.
Der Kirchenverwaltung obliegt gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der Kirchenverwaltung beschlossen und von der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Mittel nicht ausreichen.
Der Haushaltsplan wird vom Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen.
Kirchenverwaltung Cham St. Jakob – Wahljahr 2019 – 2024
PATER JENS BARTSCH
STADTPFARRER
VORSTAND
MARTINA ALTMANN
KIRCHENPFLEGERIN
ULRIKE ALT
THOMAS GRUBER
MAX MAYER
CHRISTIAN SANTL
GERTI STEGERER
ADOLF KAGERBAUER
Kirchenverwaltung Expositur Vilzing St. Laurentius
PATER JENS BARTSCH
STADTPFARRER
VORSTAND
CHRISTOPH ZISTLER
KIRCHENPFLEGER