Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als ihrem Vorstand und aus 6 gewählten und bei Bedarf hinzugewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern. Die Amtsdauer ist 6 Jahre.
Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in seelsorglichen Angelegenheiten berät und unterstützt, ist die Kirchenverwaltung Organ und gesetzlicher Vertreter der örtlichen Kirchengemeinde sowie der Kirchenstiftung in Vermögensangelegenheiten. Obwohl der Pfarrgemeinderat und die Kirchenverwaltung ihre eigenen Aufgabenbereiche haben, ist eine gute Zusammenarbeit beider Gremien unverzichtbar.
Der Kirchenverwaltung obliegt gemeinsam mit der Bischöflichen Finanzkammer als Stiftungsaufsichtsbehörde die rechtliche, wirtschaftliche und finanzielle Sorge vor Ort für eine würdige Feier des Gottesdienstes, für die Glaubensverkündigung und den breitgefächerten Dienst am Nächsten.
Der hierfür erforderliche Personal- und Sachaufwand wird in den jährlichen Haushaltsplan eingestellt, von der Kirchenverwaltung beschlossen und von der Bischöflichen Finanzkammer nach Maßgabe seiner Genehmigung aus diözesanem Kirchensteueraufkommen bezuschusst, soweit pfarrliche Mittel nicht ausreichen.
Der Haushaltsplan wird vom Pfarrer und dem Kirchenpfleger vollzogen.
Kirchenverwaltung Cham St. Jakob – Wahljahr 2025 – 2030
PATER JENS BARTSCH
STADTPFARRER
VORSTAND
ULRIKE ALT
KIRCHENPFLEGERIN
MARTINA ALTMANN
SCHRIFTFÜHRERIN
DR. RICHARD STRAUBE
SICHERHEITSBEAUFTRAGTER
JOSEF MEINDL
CLAUDIA PEINELT
EVA-MARIA POSNER
Kirchenverwaltung Expositur Vilzing St. Laurentius
PATER JENS BARTSCH
STADTPFARRER
VORSTAND
CHRISTOPH ZISTLER
KIRCHENPFLEGER