WIESO BRAUCHT JEDE PFARREI EIN SCHUTZKONZEPT?
Die Deutsche Bischofskonferenz hat beschlossen, dass jede kirchliche Einrichtung, seien es Kitas, Pfarreien oder andere Einrichtungen der Katholischen Kirche, ein eigenes institutionelles Kinder- und Jugendschutzkonzept zu erarbeiten hat.
„Ist das nicht Aufgabe der Diözese so ein Schutzkonzept zu erstellen?“. Diese und ähnliche Fragestellungen liegen nahe. Aber der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl ist fest im Gesetz verankert und nimmt uns alle in die Verantwortung.
Wir als Pfarrgemeinde sind verpflichtet, diesen Schutzauftrag durch Maßnahmen der Prävention und Intervention umzusetzen.
Auch im Bistum Regensburg hat sich einiges getan seit 2010, dem Jahr, das mit der Aufdeckung vieler, ja unzähliger Übergriffe eine sehr unruhige Zeit in der Katholischen Kirche eingeläutet hat:
- Seit vielen Jahren gibt es auch in der Kirche die Anzeigepflicht bei sexuellen Übergriffen.
- In den Bistümern werden neue Strukturen geschaffen. Fachleute in neu geschaffenen Stellen für Prävention sorgen diözesanweit für Aufklärung und Fortbildung zum Thema und für eine weitreichende Sensibilisierung.
- Externe diözesane Missbrauchsbeauftragte sind eingesetzt. Bei ihnen können sich Betroffene mit ihren Fragen, Anliegen und tiefen Verletzungen melden.
- Auf jede Anzeige wird unverzüglich reagiert. Auch das persönliche Gespräch mit dem Bischof ist möglich.
- Berater stehen für die betroffenen Einrichtungen zur Verfügung.
- Ausnahmslos alle hauptamtlichen Mitarbeiter im Bistum mussten und müssen eine Grundschulung besuchen und alle fünf Jahre ein Vertiefungsmodul zum Thema Prävention belegen. Außerdem müssen sie alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Fortbildungen werden in den Dekanaten für alle Ehrenamtlichen angeboten.
- Ehrenamtliche müssen sich über die Jugendämter Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen lassen.
Zusätzlich wurde im Bistum Regensburg eine klare Vorgehensweise festgelegt, wie im Falle (eines Vorwurfs) sexueller Gewalt vorgegangen wird. In jüngster Zeit haben die Verantwortlichen im Bistum in konkreten Fällen gezeigt, dass dies ohne Wenn und Aber durchgesetzt wird. So wird sofort nach Bekanntwerden eines Vorwurfs der Beschuldigte aus dem Umfeld genommen, Strafanzeige erstattet und durch die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Das in der Pfarrei Cham St. Jakob mit Expositur Vilzing St. Laurentius gültige Institutionelle Schutzkonzept zur Prävention gegen jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch an Kindern und Jugendlichen ist hier veröffentlicht und kann jederzeit eingesehen werden.
INWIEFERN BETRIFFT UNS DAS IN DER PFARREI ST. JAKOB MIT ST. LAURENTIUS?
Auch wir als Pfarrei müssen folgende Fragen klären:
- Wie gewährleisten wir als Pfarrgemeinde, dass unsere Angebote in einem geschützten Rahmen stattfinden und Gewalt und Übergriffe keinen Nährboden finden?
- Wo halten sich Kinder und Jugendliche in unserer Pfarrei auf?
- In welchen Gruppierungen treffen sie sich?
- Welche Strukturen, Regelungen, Absprachen, Verhaltensweisen müssen ganz konkret vor Ort geschaffen werden, damit unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich geschützt sind?
Es geht dabei nicht darum, Verdächtige zu erheben oder Priester, hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitarbeiter/innen unter Generalverdacht zu stellen.
Es geht darum,
- Maßnahmen der Prävention zu erarbeiten.
- sich um eine „neue Kultur des achtsamen Miteinanders“ zu bemühen.
- für dieses Thema sensibel zu machen.
- hinzuschauen, wo Unrecht geschieht.
- gemeinsam Verhaltensweisen (Verhaltenskodex) in der Kinder- und Jugendarbeit festzulegen, die Missbrauch und Übergriff erschweren.
- dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennenlernen und sich trauen sollen, diese einzufordern.
- transparente, nachvollziehbare, kontrollierbare und evaluierbare Strukturen zu schaffen.
- Sicherheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten (Kinder und Jugendliche, ehrenamtliche Mitarbeiter, Eltern, Träger) zu schaffen.
Es geht darum, die Kinder und Jugendlichen in unserer Pfarrei zu achten, wertzuschätzen und sie zu schützen. Es geht also eigentlich um eine Selbstverständlichkeit. Und die soll hier im Schutzkonzept verbindlich formuliert werden.
SIE HABEN EINE BESCHWERDE?
Der Weg der Beschwerde:
Wenn Sie eine Beschwerde einbringen möchten,
- dann richten Sie diese mündlich oder schriftlich direkt an eine Person des Beschwerdearbeitskreises.
- Oder Sie teilen es einem Gruppenleiter oder einem Pfarrgemeinderat mit und dieser leitet die Beschwerde an einen Teilnehmer des Beschwerdearbeitskreises weiter.
- Oder Sie wenden sich per E-Mail an unsere eigens eingerichtete Emailadresse für Beschwerde und Prävention. Die Empfänger dieser Emailadresse sind ausschließlich die Mitglieder des Beschwerdearbeitskreises.
- Oder Sie wenden sich mittels der bekannten Kontaktdaten (telefonisch, schriftlich per Post oder Email, persönlich) an das Pfarramt. Dort eingehende Beschwerden werden ebenfalls an die Mitglieder des Beschwerdearbeitskreises geleitet.
- E-Mail:
- Webseite:
- Pfarramt:
- praevention@pfarrei-cham.de
- https://pfarrei-cham.de/praevention
- https://pfarrei-cham.de/kontakt