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Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022

Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.

Alle bisher in den diözesanen Anweisungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb zum 3. April 2022 weg. An deren Stelle treten folgende Empfehlungen, um angesichts des Infektionsschutzgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen.

  • Masken
    Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.
  • Höchstteilnehmerzahl
    Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken entfallen. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher.
  • Ordnerdienst
    Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gläubigen Hinweise geben. Jedoch appellieren die hier gegebenen Empfehlungen vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese ist zu respektieren.
  • Teilnehmerkreis
    An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
  • Eucharistiefeier – Hochgebet
    Die eucharistischen Gaben sind während des Hochgebetes abgedeckt. Die Abdeckung wird nur für die Wandlungsworte weggenommen.
  • Friedensgruß
    Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.
  • Kommunionspendung
    Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort der Kommunionspendung. Eine Kommunionspendung am Platz der Gläubigen wird nur noch für Personen vorgesehen, die wegen einer Behinderung ihren Platz nicht verlassen können. Vor der Kommunionspendung legen die Kommunionspender die Maske an und desinfizieren sich die Hände. Die Spendeformel wird gesprochen. Die Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten kann ggf. durch Intinktion (Eintauchen der Hostie in den Kelch) erfolgen. Eine Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten an die gesamte Gemeinde wird nicht empfohlen. Die Mundkommunion erfolgt nach der Messe.
  • Weihwasser
    An Ostern wird das Osterwasser gesegnet. Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt. An den Weihwasserbecken werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt, damit sich die Gläubigen die Hände desinfizieren können, bevor sie Weihwasser nehmen.
  • Taufe, Firmung, Krankensalbung
    Die jeweiligen Spender legen vor den Riten, bei denen sie die Empfänger des Sakraments berühren, die Maske an und desinfizieren sich die Hände.
  • Beichte
    Die Beichte im Beichtstuhl ist möglich. Das Tragen der FFP2-Maske wird für Beichtvater und Beichtende empfohlen, da in der Regel im Beichtstuhl nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann.
  • Reinigen und Lüften
    Es wird empfohlen, die Kirche nach dem Gottesdienst zu lüften. Die Reinigung der Bänke nach jedem Gottesdienst ist nicht erforderlich. Liturgische Gefäße sind zu reinigen, aber nicht zu desinfizieren.
  • Kirchenmusik
    Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren einen Abstand von 1,5 Metern zueinander und zu Gottesdienstbesuchern einhalten. Beim Musizieren und Singen gilt für Ensemble- und Chormitglieder keine Maskenempfehlung.
  • Wallfahrten und Prozessionen
    Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es über die hier gegebenen Empfehlungen hinaus keine Einschränkungen

Regensburg, 31. März 2022

Für die Diözese Regensburg

Msgr. Dr. Roland Batz
Generalvikar